Schießen für Minderjährige - SSF-Morenhoven

Direkt zum Seiteninhalt

Schießen für Minderjährige

Über das Schießen > Allgemeines > Schießvorschriften
Das Schiessen wird durch den Gesetzgeber ganz schön erschwert. Bitte die nachfolgenden Hinweise und Erklärungen lesen.

Hier findet Ihr einen Antrag den die Erziehungsberechtigten ausfüllen müssen. 
Altersgrenzen für das Schießen mit Sportwaffen innerhalb des Schießbetriebes von Vereinen (Training, Wettkämpfe)

  • 12 und 13 Jahre Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen, sowie mit Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase (z.B. CO2) verwendet werden, ist erlaubt,
wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Die schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und Gewährleistung einer besonderen Obhut.
  2. Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch verantwortliche und z ur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen.
  3. Wichtig: die Einverständniserklärung ist vor dem Schießen vom Trainer/Betreuer entgegenzunehmen und muss während des Schießens aufbewahrt werden.

  • 14 und 15 Jahren Schießen mit "sonstigen Schusswaffen" ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Die schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und Gewährleistung einer besonderen Obhut.
  2. Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen.

  • Nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze:
  1. also bei Jugendlichen ab 14 Jahren (Luftdruckwaffen) und
  2. Jugendlichen ab 16 Jahren (sonstige Schusswaffen) ist die Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten nach dem Waffengesetz nicht mehr erforderlich,
es wird aber empfohlen, diese sich dennoch schriftlich geben zu lassen, da der Jugendleiter oder -trainer die Aufsichtspflicht über die Minderjährigen innehat,
solange die Sorgeberechtigten nicht anwesend sind.
  1. Außerdem sollten die Einverständniserklärungen im Verein mindestens solange aufbewahrt werden, bis der Jugendliche die erforderliche Altersgrenze überschritten hat.
  2. Auf Verlangen ist die Einverständniserklärung auch der Behörde vorzulegen.

Wann dürfen Minderjährige schießen?
(§ 27 Abs. 3 WaffG)

 

unter 12 Jahren

12 + 13 Jahre

14 + 15 Jahre

ab 16 Jahre

Druckluft-, Federdruck- u.
CO 2 - Waffen

Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und behördlicher Erlaubnis*
+ Obhut

Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit + Obhut

Mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern

Erlaubt

Andere ("scharfe")
Schusswaffen

Verboten


Nur mit

schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern
und behördlicher Erlaubnis*
+ Obhut

Mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern

Erlaubt

 

+ Obhut = unter Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen                                       geeigneten Aufsichtsperson

* Behördliche Erlaubnis = Ausnahme vom Alterserfordernis (Einzelerlaubnis)

Stand: 13.02.2006

 
 
(erstellt von Klaus Maue, letzte Aktualisierung: 24.01.2024/ Copyright by Schieß-Sport-Freunde Morenhoven
Zurück zum Seiteninhalt