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Sachkunde - SSF-Morenhoven

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Sachkunde

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Wie Ihr alle wisst setzt das Waffengesetz, in Verbindung mit der Waffenverordnung, einige Hürden für den Besitz und den Erwerb von Schusswaffen für Sportschützen voraus.

Viele von Euch sind sicher der Meinung das sie auf Grund ihrer langen Zugehörigkeit zum Schützenverein hier alles erfüllt hätten. Jedoch weit gefehlt!!!!

Mit der neuen Waffenverordnung aus dem Jahre 2012 hat sich das alles etwas verändert. Wer bis dato noch keine Sachkundeprüfung hatte, muss sie jetzt nachweisen. Hierbei gibt es keine Ausnahmen!

§ 4 des Waffengesetzes:

Voraussetzungen für eine Erlaubnis


Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller:


1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und
5. bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1  

   Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweist.

Streng ausgelegt bedeutet dies, wer keine Sachkundeprüfung nachweisen kann, dem ist die Erlaubnis zu entziehen!
Weiterhin ist vorgeschrieben das alle Schießstandaufsichten eine Sachkundeprüfung nachzuweisen haben.

Hier findet ihr die Sachkundeprüfungsfragen!



Wer sich weiter über das Waffengesetz und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) informieren möchte geht auf www.gesetze-im-internet.de


(erstellt von Klaus Maue, letzte Aktualisierung: 04.08.2025 copyright by Schieß-Sport-Freunde Morenhoven
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